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SWK 22, 1. August 1995, Seite R 84
Gesellschafterzuschuß
•EinGesellschafterzuschußan eine sanierungsbedürftige Kapitalgesellschaft erhöht den steuerpflichtigen Gewinn, wenn keine gesellschaftsrechtliche Ursache für diese Transaktion anzunehmen ist - (§ 8 KStG 1966), (Abweisung)
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