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ÖBA 11, November 2014, Seite 794

EU-Kommission veröffentlicht finale Regeln zur LCR und Leverage Ratio

Am veröffentlichte die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung zur Ergänzung bzw Anpassung der CRR in Bezug auf die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Leverage Ratio.

Hinsichtlich LCR nimmt die Kommission zahlreiche begriffliche Klarstellungen vor und erweitert zudem den Kreis der anwendbaren Aktivwerte gegenüber der CRR deutlich. Als hochliquide (in der Regel abschlagsfrei anrechenbare) Aktiva gelten demnach unter gewissen Voraussetzungen beispielsweise gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe ECAI 1. Begrifflich werden liquide Aktiva nun explizit in Positionen der Stufen 1 und 2 unterteilt, wobei innerhalb der Level 2-Assets wiederum zwischen den Stufen 2a und 2b unterschieden wird. Die Strukturierung ist daher im Vergleich zu den bisherigen CRR-Regeln intuitiver und näher am Basel III-Liquiditätsframework angelehnt.

Wie bereits in der CRR vorgesehen, erfolgt eine schrittweise Einführung der LCR von 60% im Jahr 2015 bis 100% im Jahr 2018. Nationale Behörden können bis zur vollständigen Einführung höhere Quoten vorsehen. Im Gegensatz zur CRR bestimmt die gegenständliche Verordnung jedoch den als Geltungsbeginn.

In Bezug auf die Leverage Ratio („Vers...

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