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SWK 22, 1. August 1995, Seite 084

Versorgungsfonds der Architektenkammer

DerVersorgungsfondsder Bundesarchitekten- und Ingenieurkonsulentenkammer ist kein Träger der Sozialversicherung und deshalb nicht von der Umsatzsteuer befreit - (§ 6 Z 6 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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