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Verdeckte Gewinnausschüttung
•Die zwischen einer Tiroler Gemeinde und einer Elektrizitätsversorgungs-GmbH, an der die Gemeinde zu 100% beteiligt ist, vereinbarte Gebrauchsabgabe ist alsverdeckte Gewinnausschüttungzu besteuern - (§§ 93, 95 EStG 1988), (Abweisung)
(2 VwGH-Erk. , 94/14/0122; , 94/14/0092)