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SWK 22, 1. August 1995, Seite B 37

Berechtigter vorzeitiger Austritt wegen Verletzung des Arbeitszeitgesetzes (Trattner)

Dr. Hans Trattner

Aktuelle OGH-Entscheidung hat weitreichende Bedeutung

VON DR. HANS TRATTNER

Sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter sehen die betreffenden Gesetze Gründe vor, welche den Arbeitnehmer berechtigen, vorzeitig (begründet) das Arbeitsverhältnis zu beenden. Es kommt hiebei darauf an, daß die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst für die Zeit der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Der Oberste Gerichtshof hat sich kürzlich in seiner Entscheidung 9 Ob A 7/95 vom mit der Frage auseinandergesetzt, ob wegen ständiger Verletzung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen ein vorzeitiger Austritt zulässig ist; der OGH hat dies in der zitierten Entscheidung bejaht und auch dann für zulässig erklärt, wenn der Arbeitnehmer zuvor nicht gegen die gesetzwidrige Vorgangsweise des Arbeitgebers remonstriert hat.

S. B 38

Wie bereits erwähnt, geht es in dieser Entscheidung vor allem um Verletzung von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften. Das Arbeitszeitgesetz (BGBl. 461/1969, letzte Novelle BGBl. 446/1994) regelt exakt und sehr restriktiv die Einsatzzeit von Arbeitnehmern. Gemäß § 9 AZG darf die Arbeitszeit, abgesehen von einigen konkreten Ausnahmefällen, 10 Stunden täglich nicht überschreiten und die sich aus § 3 erg...

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