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Sanierungs- und Abwicklungsplanung neu – Regierung veröffentlicht Ministerialentwurf für BSAG
Am schickte die Bundesregierung einen Ministerialentwurf für ein Gesetz zur Erlassung des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BSAG) zur Begutachtung. Anpassungen ergeben sich darüber hinaus für das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 sowie das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG), das mit außer Kraft treten soll. Mit den geplanten Änderungen wird der einheitliche europarechtliche Rahmen für das Sanierungs- und Abwicklungsregime iSd Richtlinie 2014/59/EU in österreichisches Recht umgesetzt. Die Begutachtungsfrist endete am .
Österreichische Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind in mehrfacher Hinsicht von den Neuerungen, die planmäßig mit in Kraft treten sollen, betroffen. Da sich das BSAG de facto weitgehend wortgetreu an der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) orientiert, ergeben sich im Verhältnis zur derzeit noch gültigen Rechtslage in Form des BIRG stellenweise widersprüchliche oder neue Anforderungen bspw in Bezug auf den Anwendungsbereich oder die Übergangsbestimmungen.
Der in § 5 BIRG normierte Proportionalitätsgrundsatz sieht vor,...