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SWK 22, 1. August 1995, Seite A 467

Durchführungserlaß zu den gesetzlichen Änderungen beim IFB ab 1995 (BMF-Erlaß)

GZ 14 0602/4-IV/14/95

(BMF) - Im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 297/1995, kundgemacht am , wurden in Art. XXXIII u. a. Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 geändert. Die Änderungen umfassen im Bereich des Investitionsfreibetrages

- eine Absenkung des Investitionsfreibetrages auf 9% bzw. 6% (siehe Pkt. 1.).

- ein besonderes Vorauszahlungsmodell für investierende Unternehmungen (Pkt. 2.).

Außerhalb des Komplexes "Investitionsfreibetrag" beinhalten die steuerlichen Begleitmaßnahmen

- ein 50%iges Abzugsverbot von Bewirtungskosten,

- eine Anhebung des Pendlerpauschales.

Im folgenden werden die gesetzlichen Neuregelungen im Bereich des Investitionsfreibetrages erläutert. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

1. Absenkung des Investitionsfreibetrages (IFB)

1.1. Satzänderungen

Der "allgemeine" IFB-Satz wird von 15% auf 9% abgesenkt. Bei Kraftfahrzeugen und bei unkörperlichen Wirtschaftsgütern beträgt der IFB nunmehr 6%. Bei Kraftfahrzeugen gilt dieser Satz in Hinkunft generell, also auch bei lärmarmen Fahrzeugen (bisher 15%) sowie bei gebrauchten LKW (bisher kein IFB). Bei den unkörperlichen Wirtsc...

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