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SWK 16, 1. Juni 1995, Seite 059

Gebäude: AfA-Bemessung

Wird ein Gebäude gegen einunverzinsliches Darlehenerworben, so sind bei Bemessung der für die AfA maßgeblichen Anschaffungskosten die Darlehen nicht abzuzinsen - (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1972)

Streit besteht über die Höhe der Abschreibungsgrundlage einer im Jahr 1974 erworbenen Liegenschaft im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Jahre 1985 und 1986. Das Gebäude wurde seinerzeit gegen einen Barkaufpreis von 750.000 S sowie Übernahme von drei Darlehen erworben. Zwei der Darlehen waren unverzinslich und betrugen 1.937.722,50 S (Laufzeit ca. 20 Jahre) bzw. 1.766.194 S (Laufzeit 75 Jahre). Die Abschreibung der Gebäude erfolgte bis einschließlich 1984 erklärungsgemäß von den Anschaffungskosten, wobei sämtliche Darlehen mit dem Nennbetrag berücksichtigt wurden. Erstmals für das Jahr 1985 vertrat die Abgabenbehörde die Auffassung, daß die beiden unverzinslichen Darlehen bei Ermittlung der Abschreibungsgrundlage abzuzinsen gewesen wären, und zwar von 1.937.722,50 S auf 1.351.561,50 S und von 1.766.194 S auf 225.896,21 S.

"Richtig ist, daß die Bestimmungen des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes, zu denen auch § 14 BewG gehört, gemäß § 1 Abs. 1 BewG grundsätzlich auch für die Einkommensteuer gelten; dies jedoch nur ins...

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