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SWK 8, 10. März 1995, Seite 028

Werbungskosten bei Croupier

EinCroupierder Casino Austria AG, der während des Jahres an mehreren Orten, jeweils zwei bis drei Monate, eingesetzt ist, hat keinen Anspruch auf erhöhte Werbungskosten für Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsaufwand - (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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