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SWK 8, 10. März 1995, Seite 010

UMSATZSTEUER

UMSATZSTEUER

Kollegiengelder und Prüfungstaxen (§ 1 Abs. 1 UStG)

Kollegiengelder und Prüfungstaxen, die als einkommensteuerpflichtige Nebengebühren bei einem Hochschullehrer ausgewiesen wurden, unterliegen auch der Umsatzsteuer ().

Schlankheitskur als Dauerleistung (§ 19 UStG)

Wird ein Schlankheits- und Fitneßprogramm für einen bestimmten Zeitraum mit Rückzahlungsgarantie verkauft, dann entsteht die Steuerschuld nicht bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft, sondern erst mit dessen Erfüllung. Ähnlich wie bei einem Mietvertrag ist daher in jedem Voranmeldungszeitraum jener Teil des Honorars zu versteuern, der auf diesen Zeitraum entfällt, und zwar unabhängig davon, ob die Kundin von ihren Rechten in diesem Zeitraum auch Gebrauch gemacht hat ().

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