SWK 8, 10. März 1995, Seite A 229
Steuerschuld kraft Rechnungslegung bei Anzahlungsanforderungen? (Keppert)
Mag. Dr. Thomas Keppert
Die österreichische Rechtslage ist unbefriedigend und reformbedürftig
VON DR. THOMAS KEPPERT
Gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a letzter Satz UStG 1994 entsteht die Steuerschuld in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgeltes vor der Ausführung der Leistung vereinnahmt wird, insoweit mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist (sogenannte Mindestistbesteuerung). Gemäß § 11 Abs. 1 dritter Satz UStG 1994 ist der leistende oder liefernde Unternehmer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgeltes für eine noch nicht ausgeführte steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung vereinnahmt wird, berechtigt, und, soweit er das Entgelt von einem anderen Unternehmer aus dessen Unternehmensbereich erhalten hat, auf dessen Verlangen verpflichtet, Rechnungen über das vereinnahmte Entgelt auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer als Vorsteuerbeträge die Umsatzsteuer abziehen, die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesen wurde und die auf Lieferungen und sonstige Leistungen entfällt, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Soweit der gesondert ...