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Vieh- und Fleischkommission: Zuständigkeit
• Die Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ist nach Verzollung für einen nachträglichen Bescheid über denImportausgleichnicht zuständig - (§ 10 Viehwirtschaftsgesetz 1976), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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