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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite 074

Vieh- und Fleischkommission: Zuständigkeit

Die Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ist nach Verzollung für einen nachträglichen Bescheid über denImportausgleichnicht zuständig - (§ 10 Viehwirtschaftsgesetz 1976), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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