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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite 074

Stmk. Bauordnung: Abgabentatbestand

Der Abgabentatbestand nach § 6 a Abs. 1 Stmk. BauO 1968 erfaßt nurWidmungsbewilligungennach Inkrafttreten der Novelle am - (§ 6 a Stmk. BauO), (Abweisung)

(Verstärkter Senat )

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