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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite 072

IFB: Geltendmachung

Ob der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung war und die Steuerpflichtige für 1988 denIFB

geltend machen konnte, richtet sich sowohl nach dem Gesellschaftsvertrag oder Satzung als auch nach der tatsächlichen Geschäftsabwicklung – (§ 10 EStG 1988), (Abweisung)

(2 VwGH-Erk. , 94/14/0134; 0135)

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