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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite 071

USt-Schuld: Entstehung

Zur Entstehung derUmsatzsteuerschuldist nicht das Verpflichtungsgeschäft, sondern dessen Erfüllung der steuerlich relevante Tatbestand – (§ 1 Abs. 1 Z 1 UStG)

Der Beschwerdeführer betreibt Schlankheitsstudios. Zur Herbeiführung der Gewichtsabnahme, die als Reduktion des Körperumfangs in Zentimetern ausgedrückt wird, werden patentierte Gymnastikgeräte verwendet, an denen von den Kundinnen Turnübungen unter Anleitung des Personals des Institutes absolviert werden. Die Behandlung kann mit oder ohne Garantie der Gewichtsabnahme erfolgen. Laut den allgemeinen Bedingungen zum Vertrag verpflichtet sich „die Firma“ als Gegenleistung zu dem vereinbarten Entgelt der Kundin persönlich, während der Vertragsdauer „die Geräte sowie die hiefür notwendigen Räumlichkeiten, sanitären Anlagen und das Personal innerhalb der Öffnungszeiten im jeweiligen Studio ... zur Verfügung zu stellen“. Bei einem Programm mit Rückzahlungsgarantie (Gesamtabnahme) hat die Kundin unter Ausschluß weitergehender Ansprüche das Recht auf Rückzahlung des ausgegebenen Betrages aliquot pro nicht erreichter Zentimeterabnahme unter der Voraussetzung, daß sie das empfohlene Übungsprogramm gewissenhaft und mindestens zweimal wöchentlich, den A...

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