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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite 041

Verschärfung der Rechnungslegungsvorschriften (Unger)

Mag. Dr. Erwin Unger

Verschärfung der Rechnungslegungsvorschriften

Kürzere Fristen ab Bilanzen für 1994 / Herabsetzung der Prüfungsgrenzen ab Bilanzen für 1996

VON MAG. DR. ERWIN UNGER

Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1994 hat u. a. eine Verkürzung der Rechnungslegungsfristen bei Kapitalgesellschaften gebracht. Zweck dieser Vorschrift ist vor allem, eine mögliche Insolvenzsituation früher zu erkennen. Bei der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Rechnungslegung bestehen noch Abweichungen u. a. bei den Größenkriterien der Kapitalgesellschaften, welche bis Anfang 1996 gesetzlich beseitigt sein müssen. Eine Folge davon wird die Bilanzprüfung bisher nicht prüfungspflichtiger (kleinerer) Unternehmen sein.

Verkürzte Rechnungslegungs- und Publizitätsfristen

Die Verkürzung der Rechnungslegungsfristen gilt für alle Kapitalgesellschaften und betrifft erstmals Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, somit bereits die Jahresabschlüsse 1994 bzw. 1994/95 (bei vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr). Die bisherigen gesetzlichen Verlängerungsmöglichkeiten wurden damit aufgehoben. Die Jahresabschlüsse sind nunmehr bis zum Ende des 5. Monats aufzustellen und bis zum Ende des 8. Monates festzustellen.

Für sogenannte "große"...

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