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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite A 427

Gärtnerpauschalierung ­ steuerliche Behandlung von Ablösen und Entschädigungen für Betriebsverlegung

(BMF) - Im Zuge der Baulandbeschaffung durch die Gemeinde Wien sollen auch gärtnerisch genutzte Grundflächen für Wohn- und Straßenbauten herangezogen werden. Es handelt sich einerseits um Grundstücksflächen, die derzeit an die Gärtner von der Gemeinde Wien selbst oder von Dritten verpachtet sind und andererseits um im Eigentum der Gärtner befindliche Grundstücksflächen. Durch die behördlichen Maßnahmen zur Baulandbeschaffung sind mehrere Gärtner gezwungen, Ersatzgrundstücke anzuschaffen oder zuzupachten bzw. den Betrieb zu verlagern. Es ergibt sich die Frage der steuerlichen Behandlung von Ablösen, die pauschalierten Gärtnern in diesem Zusammenhang von der Gemeinde Wien für den Verkauf von Grund und Boden sowie als Entschädigung für bauliche Anlagen, für Miet- und Pachtrechte, für Grüninventar und für Einnahmenausfälle gewährt werden. Im folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu dieser Frage bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

1. Allgemeines

Die Verordnung vom über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus gärtnerischen Betrieben, BGBl. Nr....

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