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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite 425

"Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Liebhaberei"

a) Abgrenzung Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb Nach Verwaltungspraxis und Rechtsprechung ist die planmäßige Erschließung von Baugelände und dessen Verwertung eine gewerbliche Tätigkeit (; Abschnitt 78 Abs. 6 EStR 1984). Weiters ist das planmäßige Errichten und Veräußern von Einfamilienhäusern eine gewerbliche Tätigkeit ( 2085, 2139/78). Im VwGH-Erkenntnis vom , 317, 529/80, wird die einmalige Errichtung eines Gebäudes mit neun Garçonnièren und ihr kurzfristiger Abverkauf nicht als gewerbliche Tätigkeit beurteilt. Die Anwendung dieses Erkenntnisses auf den Anfragefall erscheint jedenfalls nicht zweifelsfrei. Die über Monate hin zu erbringende Vielzahl von Tätigkeiten - u. a. Planung, Errichtung, Anbietung der Wohnobjekte an die Allgemeinheit - deuten hin auf das Vorliegen des Merkmals der Nachhaltigkeit i. S. d. § 23 EStG und auf ein Überschreiten der Grenze zum Gewerbebetrieb (vgl. RdW 1995, 87). Weiters erscheint aufgrund der hohen Fremdkapitalquote die Annahme naheliegend, daß von Anfang an ein späterer Verkauf der zur Vermietung bestimmten Wohnungen in Kauf genommen wird (vgl. 2085, 2139/78).

Ist nach ...

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