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SWK 19, 1. Juli 1995, Seite 425

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb; Liebhaberei (§ 2, § 23) (BMF) - Angefragter Sachverhalt Drei Privatpersonen erwerben ein Grundstück (3 Mio. S), um darauf ein Gebäude mit 17 Wohneinheiten zu errichten (17 Mio. S). Eigenmittel 1 Mio. S, Fremdmittel 19 Mio. S. Nach Fertigstellung des Gebäudes werden acht Wohneinheiten verkauft. Das Gebäude wird parifiziert, wobei jeder der drei Bauherren drei Wohneinheiten im Wohnungseigentum erhält. Diese Wohnungen werden in der Folge vermietet, um aus der Vermietung einen Gesamtüberschuß zu erzielen.

Würdigung

a) Abgrenzung Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb Nach Verwaltungspraxis und Rechtsprechung ist die planmäßige Erschließung von Baugelände und dessen Verwertung eine gewerbliche Tätigkeit (; Abschnitt 78 Abs. 6 EStR 1984). Weiters ist das planmäßige Errichten und Veräußern von Einfamilienhäusern eine gewerbliche Tätigkeit ( 2085, 2139/78). Im VwGH-Erkenntnis vom , 317, 529/80, wird die einmalige Errichtung eines Gebäudes mit neun Garçonnièren und ihr kurzfristiger Abverkauf nicht als gewerbliche Tätigkeit beurteilt. Die Anwendung dieses Erkenntnisses auf den Anfragefall ers...

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