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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite 113

Notwendiges Betriebsvermögen

Dient ein Grundstück (Gebäude) zum Teil dem Betrieb und zum Teil außerbetrieblichen Zwecken, so ist der betrieblich genutzte Teilnotwendiges Betriebsvermögen - (§ 4 Abs. 1 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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