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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite 113

Umspannwerk: Einheitswert

Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen kann bei der Feststellung des Einheitswertes für einUmspannwerknicht den Abschlag von jährlich 2,5% für Fabriksgebäude, sondern nur den allgemeinen Abschlag von jährlich 1,3% beanspruchen - (§ 53 Abs. 6 BewG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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