Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewinnrealisierung bei Übertragung ins Sonderbetriebsvermögen? (Rabel)
Zugleich Kritik an
VON DR. KLAUS RABEL
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom , 94/14/0077, erstmals zur Frage der Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen (Gesamthandeigentum) einer Personengesellschaft in das Sonderbetriebsvermögen (Quoteneigentum) der Gesellschafter (Mitunternehmer) Stellung genommen und die von der Behörde angenommene volle Gewinnrealisierung bestätigt. Im folgenden werden die Aussagen dieses Judikats kritisch gewürdigt.
1. Bisheriger Meinungsstand und Erkenntnis vom , 94/14/0077
Das BMF vertritt bekanntlich die Auffassung, daß sowohl die entgeltliche als auch die "unentgeltliche" Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Sonderbetriebsvermögen eines oder mehrerer Mitunternehmer (und umgekehrt) als Entnahme mit nachfolgender Einlage i. S. d. Abschn. 44 Abs. 1 EStR zu werten ist und damit zur Gewinnrealisierung führt. Laut BMF erstreckt sich dieses Prinzip über die durch zivilrechtliches Gesamthandeigentum gekennzeichneten Personengesellschaften hinaus etwa auch auf die GesBR. In der Literatur wurde diese Auffassung vor allem für den Fall, daß (und...