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SWK 31, 1. November 1995, Seite 124

Säumniszuschlag: Entrichtung

Bei festgesetzten Abgaben besteht eine Verpflichtung zur Entrichtung einesSäumniszuschlagesohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung - (§ 217 Abs. 1 BAO)

Wird gegen eine vermeintlich unrichtige Abgabenfestsetzung berufen, kann dies im Hinblick darauf, daß das Rechtsmittel gemäß § 254 BAO keine aufschiebende Wirkung hat, die Säumniszuschlagspflicht nicht verhindern. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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