Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 1995, Seite 123

Mietzinsbeihilfe

Bei der Entscheidung über eineMietzinsbeihilfehat sich das Finanzamt bei zur Einkommensteuer veranlagten Personen an das durchschnittlich in den letzten drei Jahren bescheidmäßig veranlagte Einkommen zu halten - (§ 107 Abs. 4 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...