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SWK 31, 1. November 1995, Seite R 120

Vermögensdeckungsrechnung

Die Partei hat die Behauptung, die bei einerVermögensdeckungsrechnungfestgestellten Fehlbeträge seien durch den Verkauf eines wertvollen Bildes in die Schweiz aufgebracht worden, zu beweisen - (§ 184 Abs. 2 BAO)

"... Unter Berücksichtigung dieser Umstände kann der belangten Behörde aber nicht vorgeworfen werden, daß sie dadurch, daß sie allein der schriftlichen Bestätigung der Käuferin des Bildes, sie hätte 3,2 Mio. S für das Gemälde bezahlt, keinen Glauben geschenkt hat, zu einem den Denkgesetzen widersprechenden Ergebnis gekommen ist, zumal es tatsächlich nicht der Lebenserfahrung entspricht, daß der Käufer eines entsprechend wertvollen Bildes das Jahr seiner Entstehung mit einem Zeitpunkt annimmt, zu dem der Maler seit rund 100 Jahren tot ist, ein Betrag von 1 Mio. S über Jahre hinweg zu Hause aufbewahrt wird und deswegen keinerlei Niederschlag auf irgendwelchen Bankkonten oder Sparbüchern findet, und weder der mit dem Verkauf eines derartigenS. R 121 Bildes ins Ausland zusammenhängende Geldfluß noch die Beförderung eines 210 ´ 180 cm großen Bildes ins Ausland - wie die belangte Behörde meinte - irgendwelche Spuren hinterläßt. Der Umstand, daß die Unterschrift der Käuferin in der vorgelegten Bestätig...

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