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SWK 31, 1. November 1995, Seite 120

Erhöhte Mitwirkungspflicht

Der Abgabepflichtige hat bei Sachverhaltselementen, die ihre Wurzel im Ausland haben, eine erhöhteMitwirkungspflichtund auch eine Beweismittelbeschaffungspflicht - (§ 115 BAO), (Abweisung)

(, 0250)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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