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SWK 31, 1. November 1995, Seite 120

Vergnügungssteuer Wien

Für einenSpielapparatder Type "Star Blade", bei dem feindliche Raumschiffe zu vernichten sind, ist in Wien Vergnügungssteuer von monatlich 18.000 S zu entrichten - (§ 6 Abs. 4 Wr. VergnügungssteuerG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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