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SWK 31, 1. November 1995, Seite 120

Aufschließungsgebühr NÖ

Der Anspruch der Gemeinde auf dieAufschließungsabgabeentsteht mit der Erklärung des Grundstückes zum Bauplatz, auch wenn das Bauprojekt nicht möglich ist - (§ 3 Abs. 1 NÖ AO), (Abweisung)

(, AW 95/17/0016)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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