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SWK 31, 1. November 1995, Seite 119

Nachsicht: Voraussetzung

Eine Unbilligkeit, die Voraussetzung für eineNachsichtwäre, ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, daß auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte - (§ 236 Abs. 1. BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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