Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachsicht: Voraussetzung
• Eine Unbilligkeit, die Voraussetzung für eineNachsichtwäre, ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, daß auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte - (§ 236 Abs. 1. BAO), (Abweisung)
()