Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 1995, Seite 074

Versetzung

Hat ein Arbeitnehmer nach der Versetzung nur mehr seine eigene Arbeitskraft zu organisieren, jedoch keine anderen Arbeiter mehr einzuteilen und zu überwachen, stellt dies eine erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen dar. (Zu § 101 ArbVG, § 16 AngG; 9 Ob A 213/94)

Daten werden geladen...