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SWK 31, 1. November 1995, Seite 074

Überstundenentgelt bei Dienstfreistellung

Der dienstfreigestellte Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf Überstundenentgelt für im Verhinderungszeitraum regelmäßig in Betracht kommende Mehrleistungen. ("Ausfallsprinzip"). (Zu § 1155 ABGB, § 10 AZG; 9 Ob A 203/94)

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