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Eigene Aktien im Ministerialentwurf des EU-GesRÄG 1995 (Kalss)
Umsetzung der EG-Richtlinien bedingt Änderungen im Aktienrecht
VON DR. SUSANNE KALSS
Im Rahmen der Umsetzung der EG-rechtlichen Richtlinien betreffend das Gesellschaftsrecht sind umfangreiche Änderungen des Aktienrechts notwendig, die nun in Art. II des kürzlich vorgelegten Ministerialentwurfs geregelt sind.
Der Ministerialentwurf erfaßt den gesamten Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, der in den bisher verabschiedeten gesellschaftsrechtlichen Richtlinien harmonisiert und der noch nicht durch vorangegangene Gesetze wie das RLG, FBG und GesRÄG 1993 EG-konform gestaltet wurde. Neben zahlreichen neuen Bestimmungen im Bereich der Rechnungslegung und der völligen Neuregelung des Verschmelzungsrechts
enthält das Gesetz vor allem Bestimmungen über die Kapitalaufbringung und -erhaltung.
Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die Regelungen über den Erwerb eigener Aktien, die ein Kernstück der zweiten Richtlinie sowie der aktienrechtlichen Änderungen darstellen.
1. Zeichnung eigener Aktien
Die Bestimmungen über den Erwerb eigener Aktien werden neu gestaltet, wobei aber nicht bloß die in Art. 18 ff. der 2. RL niedergelegten Bestimmungen umgesetzt, sondern zugleich - praxisgerechte...