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SWK 31, 1. November 1995, Seite 655

Kostenweiterverrechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht (Bürgler, Ehart)

Mag. Christian Bürgler und Dr. Dieter Ehart

Liegt ein Leistungstausch zugrunde oder nicht?

VON MAG. CHRISTIAN BüRGLER UND DR. DIETER EHART

In den wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen zwischen einander nahestehenden Unternehmen, vor allem aber zwischen einzelnen Konzernunternehmen kommt es immer wieder vor, daß ein Unternehmen Leistungen von einem Dritten bezieht und die Kosten für diese Leistungen an ein anderes Unternehmen weiterverrechnet. Fraglich ist, wie diese Weiterverrechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen ist.

Im folgenden soll also untersucht werden, ob durch die Weiterverrechnung von angefallenen Kosten ein umsatzsteuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wird. Zur Illustration ist dabei z. B. an folgenden Fall zu denken:

Die deutsche Konzernmuttergesellschaft M schließt mit der XY-Werbegesellschaft einen Vertrag über die Produktion eines Werbespots ab. Die XY-Werbegesellschaft verrechnet der Gesellschaft M dafür einen Nettobetrag von 100.000 S plus 15% dUSt. 50% des Nettobetrages belastet die Gesellschaft M an ihre österreichische Tochtergesellschaft T weiter.

Ob in diesen und ähnlichen Fällen ein steuerbarer Tatbestand vorliegt, ist zunächst nach dem Grundtatbestand des Umsatzsteuerrechts zu beurteile...

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