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SWK 26, 10. September 1995, Seite T 61

Aktuelles für die Steuerpraxis

Mag. Dr. Thomas Keppert

Informationen aus dem Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

VON DR. THOMAS KEPPERT

1. Strittige Rechtsmeinung des BMF zur Abfertigungsrückstellung

Im Erlaß des BMF GZ 14 0602/1-IV/14/95 vom betreffend die "Steuerliche Beurteilung von Rückstellungen - Änderungen durch das SteuerreformG 1993, SWK-Heft 14/1995, Seite A 342 ff." wird im Punkt 4.2. die Aussage getroffen, daß bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn aufgrund der handelsrechtlichen GoB ermitteln, der Ansatz der Abfertigungsrückstellung in der Handelsbilanz maßgeblich für den Ansatz in der Steuerbilanz ist. Die steuerrechtliche Regelung über die Bildung von Abfertigungsrückstellungen stellt nach Ansicht des Erlasses regelmäßig keine Begünstigung, sondern eine Einschränkung des handelsrechtlich gebotenen Rückstellungsausmaßes dar. Es besteht daher für diese Steuerpflichtigen - nach Ansicht des Erlasses - kein Wahlrecht, das steuerrechtlich zulässige Höchstausmaß nach Belieben in Anspruch zu nehmen. Nachfolgende Beispiele verdeutlichen die im Erlaß vertretene Rechtsauffassung:

• Ist die handelsrechtliche Abfertigungsrückstellung niedriger als das gewählte steuerliche Ausmaß, so darf - unter "Stra...

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