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Kärntner Jagdabgabe
•Bei der Berechnung derKärntner Jagdabgabeist als "Jagdgebiet" nur jene Fläche anzusehen, die sich nach Abzug der nicht jagdlich nutzbaren Grundfläche sowie jener Flächen, auf denen die Jagd ruht, ergibt - (§ 6 a Abs. 1 Kärntner Jagdabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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