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SWK 26, 10. September 1995, Seite 091

Getränkesteuer OÖ

Die Erhebung derGetränkesteuerauch vom Wert der mitverkauften Verpackung setzte sowohl pro futura als auch für in der Vergangenheit konkretisierte Sachverhalte eine entsprechende Verordnung des jeweiligen Gemeinderates voraus - (Art. I § 4 OÖ Gemeinde-Getränkesteuergesetz-Novelle 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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