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SWK 26, 10. September 1995, Seite 091

Betriebs-, Privatausgaben: Aufteilung

Die Aufwendungen fürgemeinschaftliche Gebäudeteilein einem Gebäude, das sowohl betrieblichen wie auch privaten Zwecken dient, sind im Verhältnis der anderen Räumlichkeiten auf Betriebsausgaben und Privatausgaben aufzuteilen - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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