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SWK 26, 10. September 1995, Seite 048

Änderungen im Aufenthaltsgesetz (Pichelmayer)

Dr. Manfred Pichelmayer

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen im Überblick

VON DR. MANFRED PICHELMAYER

Am ist dasAufenthaltsgesetzin Kraft getreten.

Ursprünglich wollte man dieses Aufenthaltsgesetz "Einwanderungsgesetz" oder "Niederlassungsgesetz" nennen. Da dieses Gesetz nicht nur für Fremde gilt, die dauernd in Österreich leben wollen, sondern auch für jene, die - wenn auch nur für einen begrenzten Zeitraum - Österreich zum Mittelpunkt ihres Lebensinteresses durch Ausübung eines Berufes oder die Begründung eines Wohnsitzes machen wollen, hat man sich letztlich für die Bezeichnung Aufenthaltsgesetz entschlossen. Nach Durchführung von rund 400.000 Verwaltungsverfahren in diesem Bereich hat der Gesetzgeber nunmehr versucht, durch eine Novellierung dieses Gesetzes Abläufe im Bereich des Vollzuges des Aufenthaltsgesetzes zu vereinfachen und besonders häufige Mißbräuche zu verhindern.

Es sollen in diesem Beitrag die wichtigsten Inhalte des Aufenthaltsgesetzes und der bislang dazu ergangenen Verordnungen dargestellt werden.

Aufenthaltsbewilligung

Wer benötigt nun überhaupt eine Bewilligung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes? Fremde - das sind Personen, die di...

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