TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 1995, Seite A 572

Nochmals: Die Geschäftsraummiete ab 1. 1. 1995 (Mayrhofer)

Dr. Ernst Mayrhofer

§ 30 UStG - Dichtung und Wahrheit

VON DR. ERNST MAYRHOFER

Obwohl § 30 UStG 1994 kaum ein halbes Jahr in Kraft ist, ranken sich um diese Übergangsvorschrift Legenden wie aus "Tausendundeiner Nacht", wie man an Heidingers Wiedergabe des derzeitigen Diskussionsstandes, seiner Vision von "Ausgleichsjudikatur" und seinem eigenen Meinungsumschwung deutlich sieht.

In "Neue Umsatzsteuer und Vermietung", ÖGWT 9/10/1994, 6 ff., folgt Heidinger noch der einzig richtigen, durch die unten angeführte OGH-Entscheidung auch gesicherten Auslegung, daß unter angemessenem Ausgleich i. S. d. § 30 UStG schlicht und einfach nichts anderes zu verstehen ist, als daß der Vermieter

a) im Falle der Inanspruchnahme der "Nullregelung" den Mietern die Miete netto, die Betriebskosten aber brutto (d. h. inklusive Vorsteuer) vorschreiben müsse bzw. dürfe,

b) im Falle der Option für die Steuerpflicht den Büro- und Geschäftsmietern die Erhöhung von 10 auf 20 Prozent auch einseitig weiterverrechnen dürfe (aber die Nebenkosten von der Vorsteuer zu entlasten habe).

Wer oder was immer seinen Meinungsumschwung bewirkt haben mag, verficht Heidinger neuerdings in SWK-Heft 16/1995, Seite A 372 ff., den "zivilrechtlichen Nullregelungs-Zwang", sei es a...

Daten werden geladen...