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Die Erwerbsschwelle im UStG 1994 (Lónyai)
Unerwartetes Überschreiten der Erwerbsschwelle bringt das Risiko der Doppelbesteuerung
VON MAG. LADISLAUS LÓNYAI
Art. 1 Abs. 4 UStG 1994 schreibt für eine bestimmte Gruppe von Unternehmern (Schwellenerwerber) bei innergemeinschaftlichen Erwerben, die unter der Erwerbsschwelle liegen, eine Ausnahme vom Bestimmungslandprinzip zugunsten des Ursprungslandprinzips fest. Die Regelung bringt für den betroffenen Unternehmerkreis Vereinfachungen und eventuell Kostenersparnisse, birgt jedoch auch ein Risiko in sich.
1. Bestimmungslandprinzip - Ursprungslandprinzip
Die Binnenmarktregelung zum UStG 1994 bringt für Warenbewegungen innerhalb des Gemeinschaftsgebietes zwischen Unternehmern (innergemeinschaftlicher Erwerb) grundsätzlich die Anwendung des Bestimmungslandprinzips. Der private Verbraucher kann ohne Beschränkungen in anderen EU-Mitgliedstaaten mit der dortigen Mehrwertsteuer einkaufen und die Waren in sein Heimatland bringen (Ursprungslandprinzip).
Ausnahmsweise ist für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmern und bei Bagatellbeträgen auch das Ursprungslandprinzip anwendbar.
1.1. Sondertatbestand "Schwellenerwerber"
Die Ausnahmebestimmung in Art. 1 Abs. 4 Z 2 UStG 1994 normiert, daß ein innergemeinschaftlicher Erwerb nicht vorliegt...