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ÖBA 3, März 2023, Seite 220

Unzulässigkeit der Revision infolge untauglicher Revisionspunkte

https://doi.org/10.47782/oeba202303022005

§ 3 WAG 2018, § 28 Abs 1 Z 4 VwGG.

Wenn in den (ausdrücklich und unmissverständlich ausgeführten) Revisionspunkten keine subjektiv-öffentlichen Rechte iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG angeführt werden, steht der Revision der Mangel der Berechtigung zu ihrer Erhebung entgegen.

und

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Mathis Fister, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, Universität Linz
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