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SWK 13, 1. Mai 1995, Seite 050

Versicherungsstock: Ablöse

Eine Ablösezahlung für einenVersicherungsstock,die ein Angestellter einer Versicherungsgesellschaft erhält, ist als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern - (§ 67 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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