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Auch Auskunftssachen fallen unter die Zuweisungsgruppe „FMA“ der Geschäftsverteilung 2020 des BVwG
https://doi.org/10.47782/oeba202303022002
§ 1 AuskPflG; § 15 BVwGG, BVwG-Geschäftsverteilung 2020.
Laut der Geschäftsverteilung 2020 des BVwG fallen Beschwerden gegen jegliche Bescheide der FMA ungeachtet der gesetzlichen Bestimmungen, aufgrund derer der jeweilige Bescheid von der FMA erlassen wurde, unter die Zuweisungsgruppe „FMA“. Auch Beschwerden gegen Bescheide der FMA in Angelegenheiten des AuskPflG sind von dieser Zuweisungsgruppe mitumfasst.