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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 104

Marktforschung: wissenschaftliche Tätigkeit

Diepsychologische Marktforschungist eine wissenschaftliche Tätigkeit - (§ 22 EStG 1972)

"Nach Auffassung der belangten Behörde entspricht die Tätigkeit der Beschwerdeführerin insbesondere deswegen nicht diesen Kriterien, weil es ihren Auftraggebern nicht darauf ankomme, daß ,neue Erkenntnisse bzw. Methoden erarbeitet werden‘. Vielmehr werde das Entgelt regelmäßig ,für die bestellte Lösung ihrer betrieblichen Probleme‘, also ,für das Ergebnis der geleisteten Arbeit‘ geleistet. Damit verkennt die belangte Behörde, daß wissenschaftliche Tätigkeit sowohl in der Forschung als auch in der Lehre ausgeübt werden kann. Während die wissenschaftliche Lehre tatsächlich davon gekennzeichnet ist, daß einem an der Wissenschaft interessierten Zuhörerkreis neue wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt werden, verliert die wissenschaftliche Forschung ihre Eigenschaft als wissenschaftliche Tätigkeit nicht dadurch, daß sie für einen bestimmten Auftraggeber erfolgt, daß ihr Ergebnis (meist aus wirtschaftlichen Erwägungen) der Geheimhaltung unterliegt und daß der Auftraggeber nur an der wirtschaftlichen Verwertbarkeit dieser Ergebnisse, nicht aber an Art, Ausmaß und Qualität der erbrachten wissenschaftlichen Leistu...

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