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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 104

Verfahren: Wiederaufnahme

Wenn bei Wiederaufnahme der Einkommensbesteuerung festgestellt wird, daß bestimmte Einkünfte nicht freiberuflich, sondern gewerblich sind, kann auch einGewerbesteuerbescheiderlassen werden - (§ 296 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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