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ÖBA 3, März 2023, Seite 219

Zulässigkeit des Rechtswegs und Abgrenzung von Masse- und Insolvenzforderung

https://doi.org/10.47782/oeba202303021901

§ 1014 ABGB; § 46 IO; § 159, 161 StGB.

Für die Zulässigkeit des Rechtswegs sind in erster Linie der Wortlaut des Klagebegehrens und die Klagebehauptungen ausschlaggebend. Qualifiziert die klagende Partei ihren Ersatzanspruch ausdrücklich als Masseforderung und richtet sie ihr Begehren konsequenterweise auf Zahlung aus der Masse (und gerade nicht auf die Feststellung einer Insolvenzforderung), ist der Rechtsweg zulässig. Ob das Klagebegehren materiell berechtigt ist, ist für die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht relevant.

Aus der Begründung:

[1] Mit Beschluss des LG Linz vom wurde über das Vermögen der T-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und der Bekl zum MV bestellt.

[2] Der nunmehrige Geschäftsführer der Kl war aufgrund eines zwischen dieser und der späteren Schuldnerin geschlossenen Werkvertrags ab für Letztere als Geschäftsführer tätig. Nach Insolvenzeröffnung wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 iVm § 161 StGB) eingeleitet; mit Urteil des LG Linz vom wurde er jedoch gem § 259 Z 3 StPO von dem gegen ihn erhobenen Strafantrag f...

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