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SWK 28, 1. Oktober 1995, Seite 028

BUNDESABGABENORDNUNG

BUNDESABGABENORDNUNG

Lizenzzahlung an Briefkastenfirma (§ 162 BAO)

Wenn der Geschäftsführer einer Firma als erfahrener Geschäftsmann mit einer Domizilgesellschaft einen Lizenzvertrag mit Verpflichtungen in Millionenhöhe abschließt, dann kann als Ergebnis schlüssiger Beweisführung davon ausgegangen werden, daß der Geschäftsführer die "Hintermänner" der liechtensteinischen AG gekannt habe (, 0186).

Schätzung der Umsatzsteuer (§ 184 BAO)

Bei Schätzung der Umsatzsteuer sind auch Vorsteuern anzuerkennen, wenn als erwiesen angenommen werden kann, daß dem Unternehmer auch Rechnungen i. S. d. § 11 UStG ausgestellt worden sind ().

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