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ÖBA 3, März 2023, Seite 216

Zur Auslegung von Patronatserklärungen

https://doi.org/10.47782/oeba202303021601

§§ 880a, 914, 915 ABGB.

Ist der objektive Aussagewert einer Patronatserklärung zweifelhaft, ist ihr rechtlicher Gehalt nach den Auslegungsregeln der § 914 f ABGB zu ermitteln. Wie die Willenserklärung im Einzelfall aufzufassen ist, lässt sich jeweils nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls beurteilen.

Aus der Begründung:

[2] Die Erstbekl und der Zweitbekl sind jeweils zu 50% Gesellschafter der J-GmbH (idF: Gesellschaft); die Erstbekl ist zudem selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin der Gesellschaft. Die Gesellschaft errichtete als Bauträgerin eine Wohnanlage mit selbständigen Wohnungseigentumseinheiten. Zur Realisierung bzw Finanzierung dieses Bauträgerprojekts schloss die Gesellschaft mit dem kl KI einen Kontokorrentkreditvertrag über € 1.000.000 sowie einen Abstattungskreditvertrag über € 400.000 ab. Als Sicherheiten wurden im Kreditvertrag neben Pfandrechten ua Bürgschaften der Bekl über jeweils € 150.000 vereinbart. Im Kontokorrentkreditvertrag finden sich nach dem Punkt „Sicherheiten“, unter dem (auch) die Bürgschaften der Bekl vereinbart wurden, folgende Vertragspunkte:

„Sonstiges: Rückzahlung mit Teilzahlungen ...

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