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SWK 2, 10. Jänner 1995, Seite 012

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für dieAbgabenschuldender GmbH, wenn er nicht nachweisen kann, daß ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich war - (§ 9 BAO)

Für die Haftung des Geschäftsführers spricht unter anderem, daß er Steuererklärungen unterschrieben hat. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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