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Die Besteuerung von Anzahlungen im Umsatzsteuergesetz 1994 (Veith)
Für steuerpflichtige Anzahlungen sollte wie in anderen EU-Staaten ein Mindestbetrag festgesetzt werden
VON MAG. REINHARD VEITH
Gemäß § 19 Abs. 2 lit. a UStG 1994 entsteht für Lieferungen und sonstige Leistungen die Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist, wenn das Entgelt oder ein Teil des Entgeltes vor der Ausführung der Leistung vereinnahmt worden ist. Demnach sind auch bei der Sollversteuerung Zahlungen (Anzahlungen, Vorauszahlungen), die vor Ausführung der Leistung entrichtet werden, bereits im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung der Steuer zu unterwerfen.
1. Änderungen im UStG 1994
Mit Inkrafttreten des UStG 1994 werden in Österreich erstmals auch Anzahlungen in die Umsatzsteuerpflicht miteinbezogen. Korrespondierend dazu sieht § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 vor, daß der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, vorausgesetzt, daß eine Rechnung vorliegt und die Zahlung bereits geleistet worden ist. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt somit voraus,
• daß dem Leistungsempfänger eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegt und
• daß der Leistungsempfänger die Anzahlu...